Begriffe und Definitionen
Existenzsichernde Leistung für hilfebedürftige Menschen im erwerbsfähigen Alter und die Personen, die mit ihnen in einem Haushalt leben. Sie ersetzt seit dem 1. Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld [3]. Die Bundesregierung hat beschlossen, das Bürgergeld zu einer „Neuen Grundsicherung“ umzugestalten, die ab dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft treten soll. An der Höhe der Regelsätze ändert die Reform nichts [5]. Die Statistik der BA verwendet bis einschließlich August 2026 weiter den Begriff „Bürgergeld“ [1].
Bedarfsgemeinschaft (BG): Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Das kann auch eine einzelne Person sein. Regelleistungsberechtigte (RLB): alle Personen mit Anspruch auf Bürgergeld. Sie teilen sich auf in erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), also Menschen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF), überwiegend Kinder unter 15 Jahren. Erwerbsfähig heißt nicht arbeitslos: 54 % der ELB waren im August 2026 nicht arbeitslos, etwa weil sie erwerbstätig sind und aufstocken, in Ausbildung sind oder Kinder bzw. Angehörige betreuen [1].
Diese Leistung erhalten Erwachsene, die die Altersgrenze erreicht haben (Dezember 2025: 66 Jahre und 2 Monate) oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Sie ist keine Leistung der Rentenversicherung, sondern gehört zur Sozialhilfe [6].
Das Sozialbudget des BMAS fasst alle Sozialleistungen zusammen, von der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung über Beamtenpensionen und Entgeltfortzahlung bis zu Bürgergeld, Sozialhilfe, Kindergeld (im Familienleistungsausgleich) und Wohngeld. Die Sozialleistungsquote setzt diese Summe ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt. „Sozialleistungen“ bedeutet hier also weit mehr als Fürsorgeleistungen wie das Bürgergeld [3].
Endgültige Zahlen der BA-Grundsicherungsstatistik liegen erst nach drei Monaten Wartezeit vor. Die Zeitreihen unten verwenden deshalb jeweils die endgültigen Werte für Mai eines Jahres. Die hochgerechneten Werte für August 2026 lauten: 2,79 Mio. Bedarfsgemeinschaften und 3,75 Mio. ELB [1]. Seit Juni 2022 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine bei Hilfebedürftigkeit Leistungen nach dem SGB II statt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Mai 2022 liegt vor diesem Wechsel, Mai 2023 danach [2]. Im Sozialbudget sind die Werte für 2024 vorläufig und für 2025 geschätzt. Seit 2009 enthält es die Basisleistungen der privaten Krankenversicherung, was die Quote um rund 0,7 Prozentpunkte erhöht. Jahre davor sind deshalb nur eingeschränkt vergleichbar [3].
Bürgergeld: Empfänger im Zeitverlauf
Im Mai 2026 lebten 5,4 Mio. Menschen in 2,82 Mio. Bedarfsgemeinschaften. 5,15 Mio. von ihnen hatten einen Anspruch auf Bürgergeld, davon 3,81 Mio. erwerbsfähige und 1,34 Mio. nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Gegenüber Mai 2025 sank die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 2,7 %. Die SGB-II-Quote, also der Anteil der Bevölkerung von 0 Jahren bis zur Regelaltersgrenze mit Leistungsbezug, lag bei 7,9 % [1]. 67 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren im April 2026 Langzeitleistungsbeziehende, also in den vorangegangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig [1].
Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigte im Bürgergeld, jeweils Mai (Mio.)
Staatsangehörigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Die BA weist die ELB nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit aus. Im Mai 2026 hatten 1,75 Mio. ELB eine ausländische Staatsangehörigkeit, 5,6 % weniger als ein Jahr zuvor. Die ELB-Hilfequote, also der Anteil der Leistungsberechtigten an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, lag bei Ausländerinnen und Ausländern bei 18,2 % und insgesamt bei 7,0 % [1]. Die Staatsangehörigkeit sagt nichts über den Aufenthaltsstatus oder die Fluchtherkunft aus.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Staatsangehörigkeit, jeweils Mai (Mio.)
Regelbedarfe und durchschnittliche Leistungshöhe
Die Regelbedarfe für Bürgergeld und Sozialhilfe bleiben 2026 gegenüber 2025 unverändert. Nach dem gesetzlichen Fortschreibungsverfahren hätte sich ein niedrigerer Betrag ergeben. Die Besitzschutzregel verhindert jedoch, dass die Regelbedarfe sinken [4]. Zum Regelbedarf kommen Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft und Sozialversicherungsbeiträge hinzu (siehe unten).
| Stufe | Personenkreis | Betrag |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| 2 | Partnerinnen und Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person) | 506 € |
| 3 | Erwachsene in Einrichtungen (Sozialhilfe) | 451 € |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 € |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 € |
| 6 | Kinder unter 6 Jahren | 357 € |
| Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 10.09.2025 [4] | ||
Im April 2026 hatte eine Bedarfsgemeinschaft im Durchschnitt Zahlungsansprüche von 1.366,55 € im Monat. Davon entfielen 1.119,47 € auf das Bürgergeld im engeren Sinn (Regel- und Mehrbedarfe sowie Kosten der Unterkunft). Die Unterkunftskosten allein machten 517,78 € aus, die Sozialversicherungsbeiträge 238,64 € [1].
Durchschnittliche Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft, jeweils April (Euro pro Monat)
Sozialbudget: alle Sozialleistungen im Überblick
Das BMAS schätzt die Sozialleistungen 2025 auf 1.431,0 Mrd. €, 5,7 % mehr als im Vorjahr. Das nominale BIP wuchs um 3,3 %, die Sozialleistungsquote stieg deshalb auf 32,0 %. Die beiden größten Bereiche sind Krankheit und Invalidität (564,6 Mrd. €) sowie Alter und Hinterbliebene (563,3 Mrd. €). Finanziert wurden die Leistungen zu 34,5 % aus Arbeitgeberbeiträgen, zu 31,0 % aus Beiträgen der Versicherten und zu 32,8 % aus staatlichen Zuschüssen [3].
Sozialleistungsquote 1991–2025 (% des BIP)
Sozialleistungen 2025 nach Funktionen (Mrd. €)
| Institution | 2010 | 2020 | 2022 | 2023 | 2024p | 2025s |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 253,7 | 343,5 | 364,8 | 385,1 | 408,2 | 432,0 |
| Krankenversicherung | 173,9 | 260,5 | 286,6 | 301,8 | 326,0 | 351,0 |
| Pflegeversicherung | 21,5 | 47,7 | 58,4 | 59,1 | 65,7 | 73,0 |
| Arbeitslosenversicherung | 36,2 | 56,5 | 32,9 | 33,8 | 39,2 | 45,4 |
| Kinder- und Jugendhilfe | 25,6 | 55,1 | 61,5 | 67,1 | 74,0 | 79,7 |
| Sozialhilfe und Eingliederungshilfe | 25,6 | 43,4 | 48,6 | 53,6 | 60,3 | 62,6 |
| Familienleistungsausgleich (u. a. Kindergeld) | 42,0 | 53,4 | 53,7 | 59,0 | 61,1 | 62,2 |
| Bürgergeld (bis 2022: Grundsicherung für Arbeitsuchende) | 46,4 | 45,6 | 48,0 | 53,8 | 58,2 | 57,5 |
| Wohngeld | 1,9 | 1,4 | 2,0 | 4,8 | 5,2 | 5,4 |
| Sozialbudget insgesamt | 772,1 | 1.121,8 | 1.193,8 | 1.265,5 | 1.354,1 | 1.431,0 |
| p = vorläufig, s = geschätzt. Institutionen ohne Verrechnungen; von Mio. € auf Mrd. € gerundet. Quelle: BMAS, Sozialbudget 2025, Tabellen I-1 und II, Datenstand 05/2026 [3] | ||||||
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Im Dezember 2025 bezogen rund 1,28 Mio. Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 1,8 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Empfänger oberhalb der Altersgrenze stieg um 3,4 % auf rund 764.000 und erreichte damit einen Höchststand. Die Zahl der Empfänger wegen Erwerbsminderung sank um 0,5 % auf rund 520.000 [6]. Die Sozialhilfeträger gaben 2025 netto 11,8 Mrd. € für diese Leistung aus. Das sind 54,9 % der gesamten Nettoausgaben der Sozialhilfe von 21,5 Mrd. € [9].
| Dezember | Insgesamt | ab Altersgrenze | Erwerbsminderung | Veränderung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|---|---|
| 2022 | rd. 1,19 Mio. | – | – | – |
| 2023 | rd. 1,21 Mio. | rd. 690.000 | rd. 522.000 | +1,9 % |
| 2024 | rd. 1,26 Mio. | rd. 739.000 | rd. 522.000 | +4,1 % |
| 2025 | rd. 1,28 Mio. | rd. 764.000 | rd. 520.000 | +1,8 % |
| Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilungen Nr. 134/2024, Nr. 121/2025 und Nr. 104/2026 [8] [7] [6] | ||||
Wohngeld und Kindergeld
Wohngeld erhalten einkommensschwache Haushalte, damit sie sich angemessenen Wohnraum leisten können. Die Höhe hängt vom Einkommen, von den Wohnkosten und von der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Ende 2025 bezogen rund 1,3 Mio. Haushalte Wohngeld, 7,2 % mehr als ein Jahr zuvor und 3,2 % aller privaten Haushalte. Der durchschnittliche Anspruch lag bei 296 € im Monat. Die Ausgaben stiegen von 4.689 Mio. € auf 4.992 Mio. €. Sowohl die Zahl der Haushalte als auch die Ausgaben erreichten damit den höchsten Wert seit Beginn der Zeitreihe 2005. In 51 % der Wohngeldhaushalte waren Rentnerinnen und Rentner bzw. Pensionärinnen und Pensionäre die Haupteinkommensperson, 39 % waren Haushalte mit Kindern unter 25 Jahren [10].
Kindergeld: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt es 259 € pro Kind und Monat, 4 € mehr als zuvor. Mehr als 10 Mio. Berechtigte beziehen oder beantragen es [11].
Quellen
- Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen, Berichtsmonat August 2026 (erstellt 10.09.2026). Statistik der Bundesagentur für Arbeit. statistik.arbeitsagentur.de/…/grusi-in-zahlen-d-0-202608-pdf.pdf Abgerufen am 26.09.2026
- Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen, Berichtsmonate August 2015–2025 (jeweils Daten für Mai). Statistik der Bundesagentur für Arbeit. 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 Abgerufen am 26.09.2026
- Sozialbudget 2025 (Datenstand Mai 2026). Bundesministerium für Arbeit und Soziales. bmas.de/…/a230-26-sozialbudget-2025.pdf (Übersichtsseite) Abgerufen am 26.09.2026
- Fortschreibung der Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld, Pressemitteilung vom 10.09.2025. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. bmas.de/…/fortschreibung-regelbedarfe-sozialhilfe-und-buergergeld.html Abgerufen am 26.09.2026
- Regelbedarfe 2026 (01.01.2026). Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nullrunde-buergergeld-2383676 Abgerufen am 26.09.2026
- 1,8 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2025, Pressemitteilung Nr. 104 vom 26.03.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis). destatis.de/…/PD26_104_228.html Abgerufen am 26.09.2026
- 4,1 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2024, Pressemitteilung Nr. 121 vom 28.03.2025. Statistisches Bundesamt (Destatis). destatis.de/…/PD25_121_228.html Abgerufen am 26.09.2026
- 1,9 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2023, Pressemitteilung Nr. 134/2024. Statistisches Bundesamt (Destatis). destatis.de/…/PD24_134_228.html Abgerufen am 26.09.2026
- Ausgaben für Sozialhilfe im Jahr 2025 um 6,1 % gestiegen, Pressemitteilung Nr. 300 vom 21.08.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis). destatis.de/…/PD26_300_221.html Abgerufen am 26.09.2026
- 1,3 Millionen Wohngeldhaushalte im Jahr 2025, Pressemitteilung Nr. 339 vom 25.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis). destatis.de/…/PD26_339_22311.html Abgerufen am 26.09.2026
- Kindergeld steigt ab Januar 2026, Presseinfo Nr. 53 vom 04.12.2025. Bundesagentur für Arbeit. arbeitsagentur.de/presse/2025-53-kindergeld-steigt-ab-januar-2026 Abgerufen am 26.09.2026