Begriffe und Definitionen
Grundlage ist das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittsentgelt, jeweils nach Abzug der Sozialabgaben und vor Steuern. Die Standardrente ist die Rente einer Person, die 45 Jahre lang stets das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient hat. Ab dem 1. Juli 2026 beträgt sie 1.913,40 € brutto bzw. 1.677,10 € netto vor Steuern. Das Rentenniveau ist daher eine Rechengröße und nicht die durchschnittlich ausgezahlte Rente. [1]
Am 1. Juli 2025 gab es 21,49 Mio. Rentnerinnen und Rentner (Personen). Die Zahl der Renten lag Ende 2025 mit 26,21 Mio. höher, weil manche Menschen mehrere Renten beziehen, etwa eine eigene Altersrente und eine Witwenrente. Aktiv Versicherte sind Personen, die im Jahr Beiträge gezahlt oder Anrechnungszeiten erworben haben. Passiv Versicherte (18,71 Mio.) haben Anwartschaften, zahlen aber derzeit keine Beiträge. [1]
Der Altenquotient gibt an, wie viele Personen ab 67 Jahren auf 100 Personen im Erwerbsalter von 20 bis 66 Jahren kommen. 2024 waren es 32,7; bei moderater Entwicklung steigt er laut 16. koordinierter Bevölkerungsvorausberechnung bis 2070 auf 51 (Spanne der Varianten 43 bis 61). Er beschreibt die Altersstruktur der Bevölkerung, nicht das Verhältnis von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden. Details auf der Seite Geburtenrate und Bevölkerung. [5] [6]
Vorausberechnungen der Rentenfinanzen sind „Wenn-dann“-Modellrechnungen und keine Prognosen. Sie hängen von Annahmen zu Löhnen, Beschäftigung und Bevölkerung ab. [2]
Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragssatz und Rentenniveau
Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Umlageverfahren finanziert: Die laufenden Beiträge der Versicherten und die Zuschüsse des Bundes bezahlen die laufenden Renten. 2025 nahm sie insgesamt 422,59 Mrd. € ein, davon 321,55 Mrd. € an Beiträgen. Sie gab 426,50 Mrd. € aus, davon 379,44 Mrd. € für Renten. [1]
| Jahr | Beitragssatz allg. RV | Rentenniveau netto vor Steuern |
|---|---|---|
| 1970 | 17,0 | 55,2 |
| 1980 | 18,0 | 57,6 |
| 1990 | 18,7 | 55,0 |
| 2000 | 19,3 | 52,9 |
| 2010 | 19,9 | 51,6 |
| 2020 | 18,6 | 48,2 |
| 2025 | 18,6 | 48,0 |
| 2026 | 18,6 | 48,0 |
| Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, „Rentenversicherung in Zahlen 2026“, S. 14 und 27, Stand 06/2026. Rentenniveau bis 2024 für die alten Bundesländer, ab 2025 für Deutschland insgesamt. Die Nettogrößen wurden 2019 und 2021 neu definiert, deshalb sind die Werte nur eingeschränkt vergleichbar. [1] | ||
Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das Rentenpaket 2025 beschlossen. Es verlängert die „Haltelinie“ und sichert ein Rentenniveau von mindestens 48 % bis zur Rentenanpassung am 1. Juli 2031. Zum 1. Juli 2026 stiegen die Renten um 4,24 %, der aktuelle Rentenwert von 40,79 € auf 42,52 €. [3] [4] Einzelheiten im Abschnitt Aktuelle Rentenreform.
Der Rentenversicherungsbericht 2025 der Bundesregierung rechnet in der mittleren Variante vor, wie sich Beitragssatz und Rentenniveau entwickeln. Der Beitragssatz bleibt danach bis 2027 bei 18,6 %, steigt 2028 auf 19,8 % und bis 2039 auf 21,2 %. Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 % und sinkt danach bis 2039 auf 46,3 %. Laut Gesetz muss die Bundesregierung Maßnahmen vorschlagen, wenn der Beitragssatz bis 2030 über 22 % steigen oder das Rentenniveau unter 43 % fallen würde. Nach dem Bericht wird keine der beiden Grenzen in einer der berechneten Varianten erreicht. [2]
Vorausberechnung: Beitragssatz und Sicherungsniveau vor Steuern, 2025–2039 (in %)
Bundeszuschüsse, Rentenbezug und Versicherte
Der Bund zahlt Zuschüsse an die Rentenversicherung, unter anderem für Leistungen, die nicht durch Beiträge gedeckt sind. 2025 waren es 65,74 Mrd. € allgemeiner Bundeszuschuss und 32,10 Mrd. € zusätzliche Bundeszuschüsse, 2024 61,82 und 30,84 Mrd. €. Hinzu kamen 2025 4,66 Mrd. € für die knappschaftliche Rentenversicherung (Defizithaftung). [1]
Vorausberechnung: Allgemeiner und zusätzlicher Bundeszuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 2025–2039 (Mrd. €)
| Jahr | Renten insgesamt (Bestand 31.12.) | Aktiv Versicherte (31.12., Tsd.) | Ø Rentenbezugsdauer (Jahre) |
|---|---|---|---|
| 1995 | 21.060.962 | 31.430 | 15,8 |
| 2000 | 23.144.467 | 33.830 | – |
| 2010 | 25.012.987 | 35.370 | 18,5 |
| 2020 | 25.836.009 | 39.038 | 20,2 |
| 2024 | – | 40.138 | – |
| 2025 | 26.207.756 | – | 20,7 |
| Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, „Rentenversicherung in Zahlen 2026“, S. 28, 48 und 66, Stand 06/2026. Die Rentenbezugsdauer ist die durchschnittliche Bezugsdauer der im jeweiligen Jahr weggefallenen Renten wegen Alters und Erwerbsminderung; 2025: Männer 19,1, Frauen 22,2 Jahre. Aktiv Versicherte ab 1999 einschließlich geringfügig Beschäftigter. „–“: in der Quelle für dieses Jahr nicht ausgewiesen. [1] | |||
Ende 2025 bestanden 20,83 Mio. Versichertenrenten, davon 19,09 Mio. Altersrenten und 1,74 Mio. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Hinzu kamen 5,38 Mio. Renten wegen Todes, vor allem Witwen- und Witwerrenten (5,11 Mio.). [1]
Aktuelle Rentenreform (Stand: September 2026)
Seit Herbst 2025 haben Bundestag und Bundesrat mehrere Gesetze zur Alterssicherung beschlossen. Weitere Vorhaben sind im Gesetzgebungsverfahren oder in Vorbereitung. Die Übersicht trennt nach Status. Alle Angaben stammen aus Gesetzentwürfen, Beschlüssen, dem Bundesgesetzblatt und Veröffentlichungen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat; Stand der Recherche: 29.09.2026.
| Vorhaben | Status (09/2026) | Inkrafttreten | Kern |
|---|---|---|---|
| Rentenpaket 2025: Haltelinie 48 % | In Kraft (BGBl. 2025 I Nr. 362) | 01.01.2026 | Rentenniveau mindestens 48 % bis zur Rentenanpassung am 1. Juli 2031 |
| Rentenpaket 2025: Mütterrente III | Beschlossen, gilt ab 2027 | 01.01.2027 (Auszahlung für Bestandsrenten Anfang 2028 rückwirkend) | +6 Monate Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder |
| Rentenpaket 2025: Anschlussverbot | In Kraft | 01.01.2026 | Befristete Wiedereinstellung beim früheren Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich |
| Aktivrente | In Kraft (BGBl. 2025 I Nr. 361) | 01.01.2026 | Bis 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei nach Erreichen der Regelaltersgrenze |
| Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz | In Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 14), einzelne Teile später | grundsätzlich Tag nach Verkündung (verkündet 21.01.2026); Teile 01.07.2026 und 01.01.2027 | Stärkung der betrieblichen Altersversorgung |
| Altersvorsorgereformgesetz (private Vorsorge) | Beschlossen (BGBl. 2026 I Nr. 156), Kernteile noch nicht in Kraft | Kernteile 01.01.2027 bzw. 01.01.2028 | Neue Zulagenförderung, Altersvorsorgedepot, Standarddepot |
| Frühstartrente | Gesetzentwurf im Bundestag (1. Lesung 25.09.2026) | geplant 01.01.2027 | 10 € im Monat vom Staat für Kinder von 6 bis 18 Jahren |
| Empfehlungen der Alterssicherungskommission | Bericht liegt vor (23.06.2026); kein Gesetzentwurf veröffentlicht | – | 33 Empfehlungen für die Zeit nach 2031 |
| Quellen: [7] [8] [9] [12] [14] [16] [17] [18] [19]. Stand 29.09.2026. | |||
Rentenpaket 2025: Haltelinie und Mütterrente III (in Kraft bzw. beschlossen)
Das „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ geht auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 1. Oktober 2025 zurück (BT-Drucksache 21/1929). Der Bundestag beschloss es am 5. Dezember 2025 in namentlicher Abstimmung mit 318 Ja-Stimmen, 225 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen. Der Bundesrat befasste sich am 19. Dezember 2025 damit und rief den Vermittlungsausschuss nicht an. Das Gesetz vom 22. Dezember 2025 wurde im Bundesgesetzblatt (2025 I Nr. 362) verkündet. [7] [8] [9] [10]
- Haltelinie: Das Sicherungsniveau vor Steuern darf bis zur Rentenanpassung am 1. Juli 2031 nicht unter 48 % sinken. Der Bund erstattet der Rentenversicherung die Mehrausgaben aus Steuermitteln. In Kraft seit 1. Januar 2026. [7] [9]
- Mütterrente III: Für vor 1992 geborene Kinder wird die Kindererziehungszeit um sechs Monate auf drei Jahre verlängert, wie bereits für ab 1992 geborene Kinder. Laufende Renten erhalten ab 1. Januar 2027 einen Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten je Kind. Er wird zu Beginn des Jahres 2028 rückwirkend ab 1. Januar 2027 ausgezahlt. Die Kosten von rund 5 Mrd. € im Jahr trägt der Bund. [7]
- Anschlussverbot: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann bei seinem früheren Arbeitgeber wieder befristet beschäftigt werden. In Kraft seit 1. Januar 2026. [7]
Der Gesetzentwurf enthält ein Finanztableau. Es vergleicht das zuvor geltende Recht mit der Rechtslage nach dem Gesetz. Die Bundesregierung will die Entwicklung von Beitragssatz und Bundeszuschuss im Jahr 2029 überprüfen. Die Werte nach 2031 stehen laut Entwurf unter dem Vorbehalt dieser Evaluation. [7]
Sicherungsniveau vor Steuern: bisheriges Recht und Rentenpaket 2025 (in %)
| Größe | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | 2035 | 2040 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beitragssatz, bisheriges Recht (%) | 18,6 | 18,7 | 19,9 | 20,0 | 20,0 | 20,4 | 21,2 | 21,4 |
| Beitragssatz mit Rentenpaket (%) | 18,6 | 18,8 | 20,0 | 20,0 | 20,0 | 20,3 | 21,2 | 21,4 |
| Sicherungsniveau, bisheriges Recht (%) | 48,1 | 48,0 | 48,1 | 47,3 | 47,0 | 47,0 | 45,7 | 45,0 |
| Sicherungsniveau mit Rentenpaket (%) | 48,0 | 48,0 | 48,0 | 48,0 | 48,0 | 48,0 | 46,7 | 46,0 |
| Erstattung Haltelinie durch den Bund (Mrd. €) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,6 | 9,3 | 11,0 | 13,2 | 15,1 |
| Erstattung Mütterrente durch den Bund (Mrd. €) | 0,0 | 0,0 | 9,9 | 5,0 | 5,0 | 5,0 | 4,6 | 4,0 |
| Veränderung Bundesmittel insgesamt (Mrd. €) | −0,3 | −0,4 | 10,4 | 8,7 | 14,5 | 15,9 | 18,5 | 19,9 |
| Rentenausgaben inkl. KVdR, bisheriges Recht (Mrd. €) | 413,1 | 433,6 | 454,1 | 468,5 | 483,3 | 502,7 | 572,7 | 659,1 |
| Rentenausgaben inkl. KVdR mit Rentenpaket (Mrd. €) | 412,9 | 433,5 | 463,0 | 476,3 | 496,9 | 518,3 | 589,9 | 677,5 |
| Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/1929, S. 3, Stand 10/2025. Der Mütterrenten-Wert 2028 enthält die Nachzahlung für 2027. Diese Werte stammen aus einer anderen Rechnung als die Vorausberechnung des Rentenversicherungsberichts 2025 weiter oben und weichen deshalb in einzelnen Jahren ab. [7] | ||||||||
Aktivrente (in Kraft seit 1. Januar 2026)
Mit dem Aktivrentengesetz bleiben bis zu 24.000 € Arbeitslohn im Jahr (2.000 € im Monat) steuerfrei, wenn eine Person nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet. Selbständige Einkünfte sind nicht erfasst. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 5. Dezember 2025, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu (BGBl. 2025 I Nr. 361). Laut Gesetzentwurf führt die Regelung zu Steuermindereinnahmen von 890 Mio. € im Jahr (Bund 378 Mio. €, Länder 378 Mio. €, Gemeinden 134 Mio. €). [8] [11] [12]
Betriebsrente und private Altersvorsorge (beschlossen)
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde am 5. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu, verkündet wurde es am 21. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14). Einzelne Teile treten am 1. Juli 2026 und am 1. Januar 2027 in Kraft. Der Gesetzentwurf beziffert die Steuermindereinnahmen mittelfristig auf 155 Mio. € im Jahr. [8] [13] [14]
Das Altersvorsorgereformgesetz ordnet die staatlich geförderte private Altersvorsorge (bisher „Riester-Rente“) neu. Der Bundestag beschloss es am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die neue Förderung gilt ab 1. Januar 2027. Die Grundzulage beträgt 50 % auf Eigenbeiträge bis 360 € im Jahr und 25 % auf Beiträge von 360,01 bis 1.800 €. Die Kinderzulage beträgt 100 % der Beiträge, höchstens 300 € je Kind. Neben Versicherungsverträgen sind ein Altersvorsorgedepot und ein „Standarddepot-Vertrag“ vorgesehen. Laut Beschlussempfehlung sinken die Steuereinnahmen dadurch um 240 Mio. € (2027) bis 880 Mio. € (2030) im Jahr. [15] [16] [23]
Frühstartrente (Gesetzentwurf, in Beratung)
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Der Gesetzentwurf liegt dem Bundestag vor (BT-Drucksache 21/7864), die erste Lesung fand am 25. September 2026 statt. Er wurde an den Finanzausschuss überwiesen und ist noch nicht beschlossen. [17] [18]
Nach dem Entwurf zahlt der Staat für jedes Kind von 6 bis 18 Jahren monatlich 10 € in ein Altersvorsorgedepot. Haben die Eltern keinen Vertrag abgeschlossen, wird das Geld gesammelt über die Bundesbank angelegt. Ausgezahlt wird grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr. Beginnen soll die Förderung mit dem Geburtsjahrgang 2020, danach kommt jedes Jahr ein Jahrgang hinzu. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027. Der Entwurf rechnet mit Ausgaben von 198 Mio. € (2027), 240 Mio. € (2028), 327 Mio. € (2029) und 411 Mio. € (2030). [17]
Alterssicherungskommission (Empfehlungen, noch kein Gesetz)
Das Bundeskabinett setzte am 17. Dezember 2025 eine Alterssicherungskommission ein. Sie sollte Vorschläge für die Zeit nach 2031 erarbeiten. Den Vorsitz hatten Prof. Dr. Constanze Janda und Dr. Frank-Jürgen Weise. Am 23. Juni 2026 legte die Kommission ihren Bericht mit 33 Empfehlungen vor. [19] [21] Zu den Empfehlungen gehören unter anderem: [19]
- ein Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge von mindestens 70 % netto nach Steuern als Zielgröße (Empfehlung 1),
- nach 2031 die Regelaltersgrenze im Verhältnis 2:1 an die Lebenserwartung zu koppeln. Nach der Rechnung der Kommission stiege sie zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre (Empfehlung 5),
- die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen (Empfehlung 6) und die Altersgrenze für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre anzuheben (Empfehlung 8),
- den Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel zu verstärken (Parameter „alpha“ auf 0,33; Empfehlung 14) und ab 2032 einen steuerfinanzierten Übergangsfaktor einzuführen (Empfehlung 15),
- schrittweise weitere Gruppen in die Rentenversicherung einzubeziehen, etwa neue Selbständige, und Reformen wirkungsgleich auf Beamte zu übertragen (Empfehlungen 21–26),
- eine „gesetzliche Kapitalrente“ mit einem paritätisch finanzierten Zusatzbeitrag von 2 % (Empfehlung 28).
Laut Bundesregierung beschloss der Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026, die 33 Empfehlungen „vollständig und zügig“ umzusetzen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach Aussage des Bundeskanzlers bis Ende 2026 abgeschlossen sein. [20] Ein Referenten- oder Gesetzentwurf zur Umsetzung war bis zum Recherchestand (29.09.2026) auf den Seiten von Bundesregierung, BMAS und Bundestag nicht veröffentlicht.
Die Regelaltersgrenze wird seit 2012, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947, schrittweise angehoben. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, können früher ohne Abschläge in Rente gehen. Diese Altersgrenze steigt seit 2016, beginnend mit dem Jahrgang 1953, schrittweise von 63 auf 65 Jahre für Versicherte ab Jahrgang 1964. [22]
Quellen
- Rentenversicherung in Zahlen 2026 (Stand: 25.06.2026). Deutsche Rentenversicherung Bund. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistiken-und-Berichte/statistikpublikationen/rv_in_zahlen.pdf Abgerufen am 26.09.2026
- Rentenversicherungsbericht 2025, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Drucksache 21/3080 (28.11.2025). Deutscher Bundestag. https://dserver.bundestag.de/btd/21/030/2103080.pdf Abgerufen am 26.09.2026
- Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2026 (Pressemitteilung, 29.04.2026). Bundesministerium für Arbeit und Soziales. https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2026/bundeskabinett-beschliesst-rentenanpassung-2026.html Abgerufen am 26.09.2026
- Rentenpaket 2025 beschlossen (Meldung). Bundesministerium für Arbeit und Soziales. https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/rentenpaket-2025-beschlossen.html Abgerufen am 26.09.2026
- Pressemitteilung Nr. 446: Bereits 2035 wird in Deutschland ein Viertel der Bevölkerung 67 Jahre und älter sein (11.12.2025). Statistisches Bundesamt (Destatis). https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/12/PD25_446_12.html Abgerufen am 26.09.2026
- Jugend-, Alten- und Gesamtquotient mit den Altersgrenzen 20 und 67 Jahren (16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Grafik mit Daten-CSV). Statistisches Bundesamt (Destatis). https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/_Grafik/_Interaktiv/16te-kbv-19-jugend-alten-gesamtquotient.html Abgerufen am 26.09.2026
- Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/1929 (01.10.2025). Deutscher Bundestag. https://dserver.bundestag.de/btd/21/019/2101929.pdf Abgerufen am 29.09.2026
- Textarchiv: Bundestag beschließt das Rentenpaket (Sitzungswoche 49/2025, 05.12.2025). Deutscher Bundestag. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw49-de-rentenpaket-1128720 Abgerufen am 29.09.2026
- Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vom 22.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 362. Bundesministerium der Justiz, Bundesgesetzblatt. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/362/regelungstext.pdf Abgerufen am 29.09.2026
- Beratungsvorgang Drucksache 723/25 (1060. Sitzung, 19.12.2025). Bundesrat. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2025/0701-0800/0723-25.html Abgerufen am 29.09.2026
- Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz), Drucksache 21/2673 (07.11.2025). Deutscher Bundestag. https://dserver.bundestag.de/btd/21/026/2102673.pdf Abgerufen am 29.09.2026
- Aktivrentengesetz vom 22.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 361. Bundesministerium der Justiz, Bundesgesetzblatt. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/361/regelungstext.pdf Abgerufen am 29.09.2026
- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung, Drucksache 21/1859 (29.09.2025). Deutscher Bundestag. https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101859.pdf Abgerufen am 29.09.2026
- Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 16.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 14 (21.01.2026). Bundesministerium der Justiz, Bundesgesetzblatt. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/14/VO.html Abgerufen am 29.09.2026
- Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Altersvorsorgereformgesetz, Drucksache 21/4996 (25.03.2026). Deutscher Bundestag. https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104996.pdf Abgerufen am 29.09.2026
- Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 (29.05.2026). Bundesministerium der Justiz, Bundesgesetzblatt. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/156/regelungstext.pdf Abgerufen am 29.09.2026
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente, Drucksache 21/7864 (07.09.2026). Deutscher Bundestag. https://dserver.bundestag.de/btd/21/078/2107864.pdf Abgerufen am 29.09.2026
- Textarchiv: Frühstartrente, erste Lesung (Sitzungswoche 39/2026, 25.09.2026). Deutscher Bundestag. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-fruehstartrente-1211316 Abgerufen am 29.09.2026
- Empfehlungen der Alterssicherungskommission (Bericht, 23.06.2026). Bundesministerium für Arbeit und Soziales. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf Abgerufen am 29.09.2026
- FAQ Rentenreform (02.07.2026). Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-rentenreform-2444534 Abgerufen am 29.09.2026
- Pressemitteilung: Alterssicherungskommission nimmt ihre Arbeit auf (17.12.2025). Bundesministerium für Arbeit und Soziales. https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/alterssicherungskommission-nimmt-ihre-arbeit-auf.html Abgerufen am 29.09.2026
- Rentenlexikon: Altersgrenze. Deutsche Rentenversicherung. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/A/altersgrenze.html Abgerufen am 29.09.2026
- Textarchiv: Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen (Sitzungswoche 13/2026, 27.03.2026). Deutscher Bundestag. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-altersvorsorge-1156798 Abgerufen am 29.09.2026